Heute, vor genau zwei Jahren am 12. April 2019, wurde der Wikileaks-Gründer und -Herausgeber Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Großbritannien inhaftiert.
Seit 731 Tagen sitzt er dort in vollständiger Isolation, weil er Informationen veröffentlichte, die unter anderem Details über das Vorgehen der US-Streitkräfte im Irak- und Afghanistan-Krieg enthüllten.
Grund genug für die USA, ihn unter dem US-Spionagegesetz anzuklagen und eine Auslieferung zu fordern.
Zwar entschied ein britisches Gericht bereits am 4. Januar dieses Jahres gegen eine Auslieferung Assanges in die USA. Wenn auch ein Lichtblick, war die Entscheidung von Richterin Vanessa Baraitser jedoch kein Sieg für die Pressefreiheit. Denn während Assange aus gesundheitlichen Gründen und drohender Suizidgefahr nicht ausgeliefert werden soll, stimmte Richterin Baraitser der US-Anklage in den wesentlichen Punkten hinsichtlich der Kriminalisierung von investigativem Journalismus zu. Die USA legten Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein.
Da das Gericht seine Freilassung auf Kaution ablehnte, befindet sich Assange weiterhin in Untersuchungshaft, die laut dem UN- Sonderberichterstatter Nils Melzer psychologischer Folter gleicht. Eine bizarre Entscheidung – denn das Gericht stufte damit einerseits die Inhaftierung in einem US-Hochsicherheitsgefängnis für Assange gesundheitlich als unzumutbar ein, hält ihn aber andererseits in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis rein präventiv unter ähnlichen Bedingungen fest. Wir fordern nach wie vor, Assange unverzüglich aus dem Gefängnis freizulassen.
Assange erhielt zuletzt zusätzliche öffentliche Unterstützung: die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung, Bärbel Kofler, kündete an, den Fall aufmerksam zu verfolgen. Und Papst Franziskus ließ ihm über einen Gefängnispriester einen Brief zukommen.
Um den Fall auch weiterhin in der Öffentlichkeit präsent zu halten und den Rechtfertigungsdruck auf die am Verfahren beteiligten – oder die laut schweigenden – Staaten zu erhöhen, nahmen wir Ende März an einer Podiumsdiskussion im Bundestag teil. Dort kritisierten wir die erschwerten Bedingungen für eine unabhängige Prozessbeobachtung: Öffentlichkeit bei Gerichtsverfahren als zentraler Grundsatz von Rechtsstaatlichkeit wurde von Anhörung zu Anhörung weiter eingeschränkt.
Höchst problematisch ist daher, dass im laufenden Berufungsprozess nun gar keine öffentlichen Anhörungen mehr stattfinden, sondern Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden sollen. Klar ist, dass der Fall Assange mit der vorläufigen Entscheidung im Auslieferungsverfahren noch nicht gewonnen ist. Es besteht die Gefahr, dass die USA im Berufungsprozess lediglich Garantien hinsichtlich der Haftbedingungen Assanges abgeben werden, und dass ein Berufungsgericht dieser Argumentation folgen und die Konsequenzen für Pressefreiheit weltweit ignorieren könnte. Sollten die USA mit ihrem Auslieferungsantrag erfolgreich sein und Assange vor Gericht stellen, droht dasselbe Schicksal künftig jedem Journalisten und jeder Journalistin weltweit, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse verbreiten.
Bis zum 5. April konnte die Verteidigung auf den US-Berufungsantrag schriftlich reagieren. Wie auch immer die nun folgende Entscheidung des Supreme Courts ausfällt: die Frage, ob Assange ausgeliefert wird, kann sich noch Jahre hinziehen. Nach zwei möglichen Instanzen in Großbritannien könnte das Auslieferungsverfahren am Ende beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen.
Wir erinnern uns an 1968 bei Demonstrationen wider den Vietnam-Krig skandiertem: USA – SA – SS und bitten Sie um Mithilfe für die Arbeit der Organisation Reporter ohne Grenzen in diesem „Verfahren“ gegen Julian Assange:
Damit wir unseren Einsatz für Assange in dem langwierigen Verfahren fortsetzen, anhaltend Solidarität zeigen, und Öffentlichkeit schaffen können, wo hinter verschlossenen Türen entschieden wird, benötigen wir Ihre Hilfe. Unterstützen Sie uns und damit bedrohte Medienschaffende entweder als Mitglied oder mit einer Spende. Vielen Dank im Voraus.